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Besuch bei DOCK-Gruppe

Schweizer Sozialunternehmen will Auslagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland verhindern

such bei der Dock-Gruppe: Martin Tertelmann (Neue Arbeit), Daniela Merz (Geschäftsführerin Dock-Gruppe) und Friedrich Kern (Neue Arbeit)Bei einem Besuch in der Schweiz informierte sich die Denkfabrik über die Dock-Gruppe, die unter dem Motto „Arbeit statt nur Sozialhilfe" Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen schafft. Geschäftsführerin Daniela Merz nahm sich für das Gespräch viel Zeit. Sie erläuterte nicht nur die Arbeit der Sozialfirma, sondern auch die allgemeine Lage für arbeitslose Menschen in der Schweiz.

Ähnlich wie in Deutschland ist die Unterstützung für Arbeitslose geteilt. Zunächst erhalten Arbeitslose Gelder aus der Arbeitslosenversicherung, sofern sie dort eingezahlt haben. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Verdienst. Die Bezugszeit beträgt maximal 200 Tage, danach springt die Sozialhilfe ein. Allerdings zählt man in der Schweiz schon nach sechs Monaten als langzeitarbeitslos, auch wenn man noch Gelder aus der Arbeitslosenversicherung erhält.

Für die Sozialhilfe sind in der Schweiz die Kommunen zuständig. Das trägt dazu bei, dass Arbeitslose in den Gemeinden einem hohen sozialen Druck ausgesetzt sind. Viele ziehen in die Großstädte, die mehr Anonymität bieten. Die Sozialhilfe beträgt mindestens 1.800 Franken. Dies sind knapp 1450 Euro. Wenn man allerdings die Kaufkraft in der Schweiz berücksichtigt, ist dies mit Hartz IV vergleichbar. Arbeitslose sind verpflichtet schnellst möglich wieder einen Job zu finden. Dafür gibt es auch Kurse, die aber selten zum Ziel führen.

Hier setzt die Dock-Gruppe an. „Wir sind für die da, die nicht vermittelbar sind oder schon vor den Kursen nicht vermittelbar waren", so Merz. Das Konzept ist klar strukturiert und baut auf folgenden Grundsätzen auf:

1. Die Dock-Gruppe versteht sich als Unternehmen und verzichtet auf Regiekosten

Die bei der Dock-Gruppe beschäftigten Langzeitarbeitslosen werden über die gesetzlich vorgeschriebene Sozialhilfe und einen variablen Betrag in Höhe von 50 – 400 Franken (je nach Kommune) entlohnt. Alle anderen Kosten, also die Bezahlung der festangestellten Mitarbeiter, Mieten, Maschinen usw. müssen am Markt erwirtschaftet werden. „Damit machen wir uns von politischer Willkür unabhängig", so Merz. „Ansonsten müssten wir jedes Jahr bei den Kommunen Gelder neu beantragen." Das würde jedes Jahr neue Überzeugungsarbeit fordern, zumal man sich mit der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen keine politischen Lorbeeren verdient. Die Gelder für die Sozialhilfe dagegen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden auf jeden Fall gezahlt.
Die Dock-Gruppe versucht jedem Menschen eine Chance auf Arbeit zu bieten. Sie nimmt, bis auf wenige Ausnahmen, alle Menschen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, die vom Amt zugewiesen werden, auf. Voraussetzung sind minimale Deutschkenntnisse und eine Arbeitsfähigkeit. Zudem ist die Gruppe dem Stiftungszweck „Randgruppen beschäftigen" verpflichtet.

2. In der Dock-Gruppe arbeiten Menschen nach ihrer Leistungsfähigkeit

Auch wenn Langzeitarbeitslose möglichst wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommen sollen, berücksichtigt die Dock-Gruppe, dass dies oft nicht geht. Wichtiger als die volle Leistung ist, dass die Menschen wieder Arbeit haben. Deswegen gibt es bei der Dock-Gruppe drei Stufen. In Stufe eins (Förderstufe) wird ein Stundenlohn von 12 Franken gezahlt, gearbeitet wird hier 20 Prozent der einer Vollzeitstelle. Hier zählen Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit. In der Stufe zwei (Integrationsstufe) sind es 15 Franken und 80 Prozent. Hier spielt die Leistung schon eine größere Rolle. Beide Stufen können, sofern absehbar ist, dass die nächste Stufe nicht erreicht wird, unbefristet belegt werden. Die dritte Stufe bildet den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt. Sie sichert ein Einkommen von 3200 Franken und ist eine Vollzeitstelle. Diese Stufe ist befristet. Hier muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin volle Leistung erbringen und auch Verantwortung in der Anleitung übernehmen.

3. Die Dock-Gruppe vermeidet Wettbewerbsverzerrungen

Konkurrenz bzw. Wettbewerbsneutralität ist eines der heiklen Punkte bei öffentlich geförderter Beschäftigung. Immer wieder wird Sozialunternehmen vorgeworfen, sie könnten billiger als die Konkurrenz produzieren, weil sie staatliche Gelder erhalten. Die Dock-Gruppe versucht solche Probleme von vorne herein zu vermeiden. „Wo es keinen Wettbewerb gibt, kann es keine Wettbewerbsverzerrung geben", so Merz.

Die Dock-Gruppe sucht vor allem Aufträge, die sonst ins Ausland abwandern würden. Gleichzeitig eruiert sie die Marktlage in der Schweiz. Sie geht mit ihrem Preis nicht unter das billigste Angebot. Falls ein Unternehmer sich beschwert und Wettbewerbsverzerrung geltend machen will, ist die Dock-Gruppe sofort bereit den jeweiligen Auftrag abzugeben.

Da die Sozialfirma mit weniger leistungsfähigen Menschen arbeitet, ist der Profit geringer als in einem „normalen" Unternehmen. Unternehmen, die in der Schweiz eine Wertschöpfung von unter 20 Franken erwirtschaften, arbeiten zwangsläufig defizitär. Die Dock-Gruppe gewinnt aber im Jahresdurchschnitt gerade einmal sechs Franken pro Arbeitsstunde an Wertschöpfung.

4. Die Dock-Gruppe ist unternehmerfreundlich

Die Dock-Gruppe agiert nicht nur selbst unternehmerisch, sie arbeitet auch mit anderen Unternehmen zusammen. So wickelt sie manche Aufträge in Kooperation ab und nutzt dabei Maschinen von anderen Firmen. 10 Jahre investierten Geschäftsführerin Merz und die Dock-Gruppe in unternehmerische Netzwerke. Die gewerblichen Firmen selbst sind stark daran interessiert, dass die Dock-Gruppe erfolgreich ist, denn je mehr Arbeitslose integriert werden, desto niedriger sind die Ausgaben für die Arbeitslosigkeit und umso geringer fällt der Beitrag für die Gewerbesteuer aus.

Etwa 1.200 langzeitarbeitslose Menschen beschäftigt die Dock-Gruppe in zehn Filialen, in Zürich, St. Gallen, Basel, Luzern und einigen kleineren Orten. Sie arbeiten vor allem in den Bereichen Metall, Entgraten, Qualitätskontrolle, Umkonfektionieren und Recycling. Die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt beträgt ca. 20 Prozent. Es gibt 60 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Getragen wird die Dock-Gruppe von der Stiftung für Arbeit. Sie wurde 1997 gegründet. Beteiligt waren die Stadt St. Gallen, der Gewerbeverband, der Gewerkschaftsbund und die beiden Landeskirchen. Neben den verschiedenen Firmen gibt es noch die „Pro-Dock", die über neue Wege für Sozialfirmen nachdenkt.